Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihre Wohnung oder Ihr Haus?
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Besitzen Sie eine Immobilie,so ist im Falle der Vermietung, des Verkaufs, der Verpachtung und des Verleasens des Gebäudes seit dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis erforderlich.
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Für alle neuen Wohngebäude ist ebenfalls ein Energieausweis erforderlich.
Sie können einen Energieausweis für Ihr bestehendes Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausstellen lassen. Ist jedoch Ihre Immobilie älter als 30 jahre, so ist immer ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Ich stelle für Sie gerne einen Bedarfsausweis aus. Dieser ist wesentlich aussagekräftiger, da er klare Aussagen zur Energieeffizienz des Gebäudes macht. Er ist nicht vom Verbrauch und somit vom Verhalten der Bewohner abhängig.
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises genügen schriftliche Unterlagen bzw. Pläne bzw. der Erfassungsbogen. Eine Vor-Ort-Besichtigung des Objektes ist hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Hier können Sie den Erfassungsbogen gleich aufüllen und mir zusenden. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Weitere Informationen zu Energieausweisen erhalten Sie bei Deutschen Energie-Agentur.